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TRANZEPT GmbH | Allgemeine Geschäftsbedingungen 07_2021 AGB der TRANZEPT GmbH

 

 I. ALLGEMEINES

Verkauf, Vermietung, Dienstleistung und Lieferung zwischen der TRANZEPT GmbH und ihrer Vertragspartner erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen und gelten auch für zukünftige Geschäftsverbindungen, selbst wenn dies im Einzelfall nicht erwähnt wird. Etwaige Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Die Mitarbeiter der TRANZEPT GmbH sind nicht berechtigt mündliche oder schriftliche Nebenvereinbarungen oder Zusicherungen zu machen, welche über diese Geschäftsbedingungen hinausgehen.

Abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern haben nur Gültigkeit, soweit die TRANZEPT GmbH sie schriftlich anerkennt.

  1.  Geltungsbereich

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Grundlage und Bestandteil aller Auftragsverhältnisse und damit in Zusammenhang stehender Rechtsgeschäfte zwischen der TRANZEPT GmbH und ihren Vertragspartnern, die Sach- und Dienstleistungen von der TRANZEPT GmbH in Anspruch nehmen.

 

2. Begriffsbestimmung

 Die Begriffe „Auftrag, Auftraggeber und Auftragnehmer“ sind im kaufmännischen Sinn zu verstehen. „Auftrag“ bezeichnet das Vertragsverhältnis ohne Rücksicht auf den jeweiligen Vertragstyp, „Auftraggeber“ denjenigen, der die Hauptleistung zu erhalten und die Vergütung zu zahlen hat, „Auftragnehmer“ denjenigen, der die Hauptleistung schuldet.

 

3. Auftragserteilung

 Der Auftragserteilung liegt die Abgabe eines Angebotes durch den Auftragnehmer (TRANZEPT GmbH) zugrunde. Die Angebote der TRANZEPT GmbH sind grundsätzlich freibleibend.

 

Aufträge oder Auftragsänderungen sind nur verbindlich, sofern sie schriftlich erteilt werden. Eine Übermittlung per Telefax oder E-Mail steht dem gleich.

 

Der Auftrag oder die Auftragsänderung ist dem Auftragnehmer (TRANZEPT GmbH) unverzüglich schriftlich zu bestätigen. Bei Übermittlung per Telefax oder E-Mail ist das Original der TRANZEPT GmbH unverzüglich auf dem Postweg zuzustellen.

Mit Erteilung von Aufträgen erkennt der Kunde/Vertragspartner diese AGB an und bestätigt mit seiner Unterschrift bei Entgegennahme der Lieferung oder Leistung ausdrücklich, mit diesen in vollem Umfang einverstanden zu sein.

Druckfehler, Irrtümer und Preisänderungen bleiben vorbehalten.

 

4. Zusätzliche Dienstleistungen

Zusätzliche Dienstleistungen, insbesondere Anlieferung, Montage und die Betreuung durch Fachpersonal erfolgt gegen ein zusätzliches Entgelt und auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung. Sofern die Höhe des Entgeltes nicht gesondert vereinbart wurde, ist die TRANZEPT GmbH berechtigt, die Zahlung eines angemessenen Entgeltes zu verlangen. Wenn nicht anders vereinbart, übernimmt der Kunde die Verpflegung des Fachpersonals während Montage oder Veranstaltungsbetreuung sowie die Übernachtung im Hotel in Einzelbettzimmern bei mehrtägiger Produktionsdauer.

 

II. Datenschutz

Soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen der Europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) sowie  des Bundesdatenschutzgesetzes (§26 BDSG) zulässig, verarbeitet und speichert die TRANZEPT GmbH personenbezogene Daten ihrer Vertragspartner in ihrer EDV.

 

 

III. Termine und Lieferfristen

 

1. Die vereinbarten Termine und Lieferfristen sind verbindlich. Ist eine Lieferverzögerung zu befürchten, hat der Auftragnehmer unverzüglich Kenntnis geben.

 

 2. Von der TRANZEPT GmbH bestätigte Liefertermine beziehen sich auf den Zeitpunkt der Absendung ab Lager in Berlin. Sie gelten mit Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware ohne Verschulden seitens der TRANZEPT GmbH nicht rechtzeitig versandt werden kann. Für verzögerte oder unterbliebene Lieferungen, die von Vorlieferanten der TRANZEPT GmbH verursacht werden, steht die TRANZEPT GmbH nicht ein.

 

IV. Verzug

1. Unbeschadet der Rechte der TRANZEPT GmbH aus Verzug des Auftraggebers verlängern sich Lieferzeiten und Liefertermine um den Zeitraum, um den der Auftraggeber mit seinen Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag der TRANZEPT GmbH gegenüber in Verzug ist.

 

2.  Tritt eine Lieferverzögerung aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt ein, ist die TRANZEPT GmbH berechtigt, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Höherer Gewalt stehen alle Umstände gleich, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und zwar unabhängig davon, ob diese Umstände bei der TRANZEPT GmbH, dem Lieferwerk oder einem Unterlieferanten eintreten.

 

3.  Gerät die TRANZEPT GmbH in Lieferverzug, kann der Auftraggeber nach Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Frist von dem Vertrag zurücktreten, wenn die Ware bis zum Fristablauf nicht als versandbereit gemeldet ist.

 

V Preise

Alle genannten Preise gelten ab Lager Berlin zuzüglich Verpackung und gesetzlicher Mehrwertsteuer. Kurzfristige Preisänderungen, beispielsweise aufgrund von etwaiger Wechselkursschwankungen, bleiben ausdrücklich vorbehalten.

 

VI. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Gefahrenübergang tritt bei Abholung durch den Auftraggeber oder sobald die Ware dem Spediteur, Frachtführer oder der sonstigen zur Ausführung der Versendung bestimmten Personen übergeben wurde, ein. Der Auftraggeber trägt auch dann das Gefahrenrisiko, wenn frachtfreie Lieferung vereinbart wurde.

 

VII. Zahlungsbedingungen und -verzug

1. Die Zahlungsansprüche werden mit erfolgter Lieferung, Leistung oder mit Bereitstellung der Ware ohne Abzug fällig. Sind keine besonderen Vereinbarungen getroffen, erfolgt der Versand gegen Nachnahme ohne Skontoabzug.

 

2. Nimmt die TRANZEPT GmbH Wechsel oder Schecks zahlungshalber an, so gehen sämtliche entstehenden Kosten zu Lasten des Auftraggebers. Die Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn der Wechsel oder Scheck fristgemäß eingelöst und sämtliche Nebenkosten gezahlt sind.

 

3. Die TRANZEPT GmbH behält sich vor, Vorauszahlungen von dem Auftraggeber zu verlangen. Hierüber ist eine gesonderte, schriftliche Vereinbarung zu treffen.

 

4. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt mit von der TRANZEPT GmbH bestrittenen Gegenansprüchen aufzurechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als es auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

5. Nach Wahl verrechnet die TRANZEPT GmbH eingehende Zahlungen auf offene Verbindlichkeiten des Auftraggebers. Solange Zahlungsrückstände vorhanden sind dürfen Skontoabzüge nicht vorgenommen werden.

 

6. Kommt der Auftraggeber mit Zahlung in Verzug, ist die TRANZEPT GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen. Dieser beträgt 15 % des im Auftrag vereinbarten Preises, sofern sich die Ware in einem einwandfreien Zustand befindet. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens behält sich die TRANZEPT GmbH vor. Dem Auftraggeber bleibt seinerseits der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

7. Die TRANZEPT GmbH ist berechtigt, Zinsen in Höhe der jeweiligen durchschnittlichen Banksätze für Kontokorrentkredite für die Dauer der Verzugszeit zu verlangen.

 

8.Über Mietkauf oder Abzahlungsgeschäfte sind von der TRANZEPT GmbH und dem Auftraggeber gesonderte schriftliche Vereinbarungen zu treffen.

 

 

 

VIII. Miete

 

1. Mietzeit

 

Die Mietzeit berechnet sich nach Tagen und Wochen. Die Mindestmietzeit beträgt einen Tag, wobei angefangene Tage voll zählen. Die Mietzeit beginnt mit dem Zeitpunkt der Auslieferung bzw. Abholung ab Lager Berlin der TRANZEPT GmbH und endet mit dem im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt der Rücklieferung. Verzögert sich die Rücklieferung der Mietsache beim Mieter über den im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt hinaus, berechnet die TRANZEPT GmbH den Mietpreises entsprechend nach.

 

2. Gebrauch der Mietsache

 

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache gegen Verlust und Beschädigung zu sichern und sie in sorgfältiger Art und Weise zu gebrauchen. Alle Obliegenheiten, die mit dem Besitz, Gebrauch und dem Erhalt der Mietsache verbunden sind, sind zu beachten. Insbesondere sind die Wartungs-, Pflege- und Gebrauchsanweisungen des Vermieters (TRANZEPT GmbH) zu befolgen. Eine Untervermietung der Mietsache ist nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch den Vermieter (TRANZEPT GmbH) zulässig. Soweit nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart ist, hat der Mieter die Geräte in seinem unmittelbaren Besitz zu belassen und sie nur an den vereinbarten Einsatzorten zu verwenden. Der Mieter ermöglicht dem Vermieter (TRANZEPT GmbH) die jederzeitige Überprüfung der Mietsache. Der Vermieter (TRANZEPT GmbH) behält sich vor, einzelne Mietsachen ohne Beeinträchtigung des vertraglich vorausgesetzten Gebrauchs während der Mietzeit auszutauschen und durch gleichwertige zu ersetzen.

 

3. Stornierung

Tritt der Mieter, gleich aus welchem Grund, vom Mietvertrag zurück, kann die TRANZEPT GmbH ohne Nachweis eines Schadens Stornierungskosten in nachfolgender Höhe des Auftragswertes (AW) fordern:

 

 bis 30 Tage vor Mietbeginn 30 % des AW

 

 bis 14 Tage vor Mietbeginn 40 % des AW

 

 bis 8 Tage vor Mietbeginn 50 % des AW

 

 bis 3 Tage vor Mietbeginn 100 % des AW

 

Dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

 

 4. Versicherung

 

Der Mieter ist verpflichtet, das allgemein mit der gemieteten Sache verbundene Risiko (Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Haftpflicht) ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern. Der Abschluss der Versicherung ist der TRANZEPT GmbH auf Verlangen durch Vorlage der Versicherungspolice nachzuweisen. Die TRANZEPT GmbH kann die Mietsache zu Gunsten des Mieters gegen Beschädigung versichern, jedoch nicht gegen Schäden die durch Nachlässigkeit oder falschen Gebrauch seitens des Mieters entstehen. Die Kosten der Geräteversicherung werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Bei Bedarf wird dem Mieter gestattet, die Versicherungspolice in den Geschäftsräumen der TRANZEPT GmbH einzusehen.

 

 

5. Haftung des Mieters

 

Der Mieter haftet gegenüber der TRANZEPT GmbH für Schäden an der Mietsache, die während der Mietzeit an der Mietsache und Zubehör durch ihn oder Dritte entstehen, mit Ausnahme der Schäden, die durch normale Abnutzung entstehen. Den Schaden des zufälligen Untergangs sowie einer zufälligen Beschädigung trägt der Mieter. Im Falle des Totalschadens hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert der Mietsache zu ersetzen, unabhängig davon, ob er den Schadensfall zu vertreten hat.

6. Rechte Dritter

Der Mieter hat die Mietsache von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter freizuhalten. Er ist verpflichtet, die TRANZEPT GmbH unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die Mietsache dennoch gepfändet oder in irgendeiner anderen Weise von Dritten in Anspruch genommen wird. Der Mieter verpflichtet sich, die Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich sind, zu tragen.

 

7. Gewährleistung des Vermieters (TRANZEPT GmbH)

 

Die TRANZEPT GmbH haftet für den funktionstüchtigen Zustand der Mietsache nur im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs. Eine Haftung der TRANZEPT GmbH für Sach- und Personenschäden, die sich aus dem Mietgebrauch ergeben können, ist ausgeschlossen. Der Mieter ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen mitzuwirken und eventuelle Schäden gering zu halten. Insbesondere ist er dazu verpflichtet, Mängel an der Mietsache der TRANZEPT GmbH unverzüglich nach Kenntnisnahme anzuzeigen. Der TRANZEPT GmbH ist in diesem Fall die Gelegenheit zu geben, den Mangel an der Mietsache zu beheben oder einen Austausch gegen eine andere, gleichwertige Mietsache vorzunehmen. Sollte der Mieter die Nichtanzeige eines Mangels zu vertreten haben oder unterlässt er dies schuldhaft, so tritt sein Anspruch auf Minderung des Mietpreises, Schadensersatz oder Rücktritt vom Mietvertrag nicht ein. Der Mieter ist verpflichtet, die TRANZEPT GmbH von sämtlichen Ansprüchen Dritter freizuhalten, die aus Anlass oder in Zusammenhang mit dem Gebrauch der Mietsache gegen die TRANZEPT GmbH erhoben werden. Der Freistellungsanspruch der TRANZEPT GmbH umfasst insbesondere auch die Kosten, die der TRANZEPT GmbH für die Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehen. Für eventuelle Schäden, die dem Mieter beim Gebrauch der Mietsache entstehen – insbesondere Schäden an anderen Sachen oder Personenschäden – haftet die TRANZEPT GmbH nicht. Bei Ausfall der Mietsache hat der Mieter einen Anspruch auf Schadensersatz oder kann vom Vertrag zurücktreten. Der Schadensersatz beschränkt sich auf den Mietpreis. Weitere, darüber hinausgehende Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen. Soweit die Haftung der TRANZEPT GmbH ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung des von der TRANZEPT GmbH eingesetzten Personals. Werden Mietsachen ohne Personal der TRANZEPT GmbH angemietet, hat der Mieter für die Einhaltung aller geltende Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE zu sorgen.

 

 

IX. Kauf

 

 1. Eigentumsvorbehalt

 

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung aller Forderungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – einschließlich künftig entstehender Forderungen und Forderungen aus gleichzeitig oder später zustande gekommenen Aufträgen im Eigentum der TRANZEPT GmbH (Vorbehaltsware). Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt die TRANZEPT GmbH Miteigentum an der neu entstandenen Ware. Erlischt das Eigentum der TRANZEPT GmbH durch Vermischung, Verbindung oder Verarbeitung, so überträgt der Käufer bereits jetzt die Eigentumsrechte der neuen Waren im Umfang aller bestehenden Forderungen auf die TRANZEPT GmbH. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Ziffer. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr und solange er nicht in Verzug ist weiterveräußern. Zu anderen Verfügungen ist der Käufer nicht berechtigt. Forderungen des Käufers auf den Erlös der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an die TRANZEPT GmbH abgetreten. Sie dienen im gleichen Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware selbst. Zur Abtretung der Forderungen auf den Erlös der Vorbehaltsware an Dritte ist der Käufer nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die TRANZEPT GmbH berechtigt. Sollte die TRANZEPT GmbH von ihrem Eigentumsvorbehalt Gebrauch machen, gilt dies nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn dies ausdrücklich schriftlich durch die TRANZEPT GmbH erklärt wird. Das Recht des Käufers, die Vorbehaltsware zu besitzen erlischt, wenn er seinen Verpflichtungen aus diesem oder anderen Verträgen nicht nachkommt. Von einer Pfändung oder anderen Beeinträchtigung der Ware durch Dritte ist die TRANZEPT GmbH unverzüglich durch den Käufer zu benachrichtigen. Übersteigt der Wert der bestehenden Sicherheit die Gesamtforderung der TRANZEPT GmbH gegen den Käufer um mehr als 20 %, so ist die TRANZEPT GmbH verpflichtet, auf Verlangen des Käufers Sicherheiten nach eigener Wahl freizugeben.

 

  1. Gewährleistung

 

Die Haftung der TRANZEPT GmbH ist ausgeschlossen, sofern der Vorlieferant gegenüber dem Käufer eine Gewährleistung übernimmt.

Entscheidend für den vertragsgemäßen Zustand der Ware ist der Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer, spätestens der Zeitpunkt des Verlassens des Lagers. Mängel sind unverzüglich nach Feststellung unter sofortiger Einstellung etwaiger Bearbeitung und Benutzung schriftlich zu rügen. Wird ein offensichtlicher Mangel seitens des Käufers nicht innerhalb von drei Tagen seit Eingang der Ware am Bestimmungsort gerügt, ist die Haftung der TRANZEPT GmbH ausgeschlossen. Eine berechtigte Mängelrüge verpflichtet die TRANZEPT GmbH solange nicht zur Gewährleistung, wie der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Bei begründeter Mängelrüge ist die TRANZEPT GmbH befugt, die Ware zurückzunehmen und an ihrer Stelle einwandfreie Ware zu liefern, oder unter angemessener Wahrnehmung der Interessen des Käufers den Minderwert zu ersetzen oder nachzubessern. Mängelansprüche des Käufers entfallen, sofern er der TRANZEPT GmbH nicht unverzüglich Gelegenheit gibt, sich von dem Mangel zu überzeugen und er nicht insbesondere die beanstandeten Waren auf Verlangen der TRANZEPT GmbH unverzüglich zur Verfügung stellt.

 

Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch die TRANZEPT GmbH, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet die TRANZEPT GmbH stets unbeschränkt

 

• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

 

• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung

 

• bei Garantieversprechen, soweit vereinbart, oder

 

• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

 

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit seitens der TRANZEPT GmbH, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

 

Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

 

Bei Waren, die als deklassiertes Material verkauft werden, entfallen sämtliche Gewährleistungsansprüche. Alle weiteren Ansprüche sind ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an der bemängelten Ware selbst entstanden sind.

 

Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch für nicht auftragsgemäß gelieferte Ware.

 

 

X. Schlussbestimmungen

 

  1. Die Vertrags- und Verhandlungssprache ist Deutsch.

  2. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der TRANZEPT GmbH und ihren Auftraggebern gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand der TRANZEPT GmbH.

 

 3. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.

4. Sollte eine Bestimmung in den vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, ersatzweise diejenige zulässige Regelung zu vereinbaren, die dem beiderseitigen Parteiwillen am nächsten kommt.

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